SILVESTER

Feuerwerkskörper und Silvesterraketen gehören für viele zum Neujahrsbeginn wie der Tannenbaum zu Heiligabend. Da es sich jedoch bei den explosiven Knall- und Flugkörpern um Sprengstoff handelt, ist besondere Vorsicht beim Entzünden geboten.

Damit die Silvesternacht kein böses Ende nimmt, sollten Sie folgende Dinge beachten.

Nicht irgendwelche ...

... Feuerwerkskörper, sondern nur speziell geprüfte verwenden. Das Erkennungsmerkmal: Eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, muss gut sichtbar aufgedruckt sein.

Herstellerhinweise

Auch wenn es lästig erscheinen mag: Die Sicherheitshinweise der Hersteller sollten - vor allem beim erstmaligen Gebrauch - sorgfältig gelesen und unbedingt eingehalten werden.

Das "Drumherum" muss stimmen

Bis auf wenige Ausnahmen (Tischfeuerwerke) darf Feuerwerk nur im Freien gezündet werden. Genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen und Gebäuden einhalten.

Auch den eigenen Sicherheitsabstand bedenken!

Mensch & Tier nicht gefährden

Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen. Was vielleicht ein lustiger Spaß sein soll, kann zu schlimmen Verletzungen führen. Feuerwerkskörper aus  demselben Grund auch nicht einfach so blindlings werfen, sondern immer prüfen, ob sich niemand in der "Schussrichtung" befindet.

Selbstschutz

Zum Wohle der eigenen Sicherheit: Achten Sie darauf, dass keine Feuerwerkskörper am eigenen Körper getragen werden und keine Selbstentzündung möglich ist.

Vorsicht: Blindgänger

Blindgänger, also Raketen oder Knallkörper, die beim ersten Anzünden ohne Effekt geblieben sind, bitte kein zweites Mal zünden.

Balkon "silvestersicher" machen

In der Silvesternacht bzw. davor sollten Sie vorsichtshalber brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Falls ein Querschläger sich dorthin verirren sollte, sind die Folgen nicht schlimm.

Wenn's doch zum Unglück kommt ...

Bei Brand oder Unfall sofort Notruf 112 wählen!

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