DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN
Wann 110 und wann 112? Welcher Notruf wann gewählt werden sollte
In Deutschland gibt es mehrere Notrufnummern, am bekanntesten sind die gebührenfreien Nummern 110 und die 112. Der Notruf 110 wird genutzt, um die Polizei zu kontaktieren. Dabei steht die Meldung von Verbrechen und Unfällen ohne Personenschaden im Vordergrund. Über den Notruf 112 können die Rettungsleitzentrale und die Feuerwehr verständigt werden. Wer sofortige medizinische Hilfe benötigt oder beispielsweise bei einem Feuer Brandopfer vermutet, sollte immer die 112 wählen und damit den Notarzt verständigen. Über die bundeseinheitliche, kostenlose Rufnummer 116117 ist darüber hinaus bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen der ärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar.
Welcher Notruf gilt im Ausland?
In der Europäischen Union gilt der einheitliche Notruf 112. Mit ihm können in den Mitgliedstaaten Rettungskräfte verständigt werden. Darüber hinaus gibt es weitere länderspezifische Notrufdienste. Den Notruf mit landesweit einheitlicher Rufnummer gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren. Viele Staaten griffen dieses System auf und führten eigene Notrufnummern ein, die sich je nach Land unterschieden haben. In der gesamten EU entschied man sich pragmatisch für eine einheitliche Nummer. Seit 2009 ist die 112 gebührenfrei von allen Festnetz- und Mobiltelefonen EU-weit erreichbar.
Unnötige Notarzteinsätze müssen immer bezahlt werden.
Stimmt nicht. Für Laien ist die Notwendigkeit eines Notarzteinsatzes häufig schwierig zu beurteilen. Stellt sich dieser im Nachhinein als unnötig heraus, wird Ihnen das nicht zur Last gelegt. Eine Ausnahme gibt es allerdings: den absichtlichen oder wissentlichen Missbrauch von Notrufen. Wer also nur zum Spaß die 112 wählt, macht sich nach § 145 StGB strafbar.
Der Notarzt bringt seine Patienten immer direkt ins Krankenhaus.
Stimmt nicht. Ob eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist, entscheidet der Rettungsdienst beziehungsweise der Notarzt vor Ort. Reicht die Erstbehandlung aus, muss der Patient nicht zwingend ins Krankenhaus.
Wer nicht reanimiert, macht sich strafbar.
Stimmt. Bei Unglücksfällen oder allgemeiner Not ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten – außer, man bringt sich damit selbst in Gefahr oder verletzt dadurch andere wichtige Pflichten. In jedem anderen Fall ist eine unterlassene Hilfeleistung aber nach § 323c StGB strafbar. Den Notruf zu wählen, ist meist der erste richtige Schritt. Ist eine Reanimation erforderlich, muss die anschließend auch durchgeführt werden.
Für Notärzte im Einsatz gelten keine Verkehrsregeln.
Stimmt nicht. Ist besondere Eile geboten, weil etwa Lebensgefahr besteht oder schwere gesundheitliche Schäden beim Patienten drohen, dürfen Notärzte zwar bestimmte Verkehrsregeln missachten. Diese Alarmfahrten (mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn) sind jedoch eine Ausnahme und erfordern größte Vorsicht der Einsatzkräfte. In der Regel müssen sich auch der Rettungsdienst und Notärzte an die Verkehrsregeln halten.
Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar.
Stimmt. Unter der 112 (ohne Vorwahl) können Sie europaweit die Notrufzentrale Tag und Nacht gebührenfrei erreichen.
Es ist egal, welche Notrufnummer ich wähle.
Stimmt nicht. Denn mit einem gezielten Anruf bei der richtigen Stelle lässt sich wichtige Zeit sparen. Brauchen Sie in dringenden Fällen Hilfe vom Rettungsdienst oder der Feuerwehr, wählen Sie die 112. Diese Nummer gilt mittlerweile einheitlich für ganz Europa, damit es keine Verwirrung mehr um die richtige Notrufnummer gibt. Die integrierte Leitstelle alarmiert daraufhin die örtlichen Einsatzkräfte – gegebenenfalls auch die Polizei. Wollen Sie diese direkt erreichen, wählen Sie die 110. Die frühere Notfallnummer 19 222 dient inzwischen der Organisation von Krankentransporten und funktioniert in vielen Orten nur noch mit Vorwahl.
Wer seine Versichertenkarte nicht bei sich trägt, wird vom Sanitäter nicht versorgt.
Stimmt nicht. Die Pflicht zur Hilfeleistung (siehe Punkt 3) gilt natürlich auch für Sanitäter. Die Versichertenkarte erleichtert zwar die administrativen Prozesse, wird aber nicht für eine Behandlung vorausgesetzt. Alle wichtigen Daten kann der Sanitäter nach der Erstbehandlung notieren und, falls nötig, an das Krankenhaus weiterreichen.
Wer einen Notruf nicht korrekt absetzt, wird nicht behandelt.
Stimmt nicht. Um den Leitstellen aber die Koordination der Rettungseinsätze zu erleichtern, sollte man den Vorfall und die Umstände möglichst präzise beschreiben. Dabei helfen Ihnen die „fünf Ws“:
- Wo wird Hilfe gebraucht?
- Wer ruft an?
- Was ist passiert?
- Wie viele sind betroffen?
- Warten Sie auf Rückfragen. Die Mitarbeiter in der Notrufzentrale benötigen womöglich weitere Informationen.
Beim Notruf werden immer zuerst die Personalien aufgenommen.
Stimmt nicht. In erster Linie ist es wichtig, Ort und Art des Notfalls möglichst genau wiederzugeben, damit sich die Einsatzkräfte zeitnah auf den Weg machen können. Für mögliche Rückfragen werden danach die Personalien aufgenommen.
Man sollte den Notruf nur im äußersten Notfall wählen, nicht bei unklaren Fällen. Stimmt nicht. Denn prinzipiell gilt: Im Zweifel lieber den Notruf wählen. Die Mitarbeiter in der Leitstelle können auch telefonisch Hilfestellung geben und Sie unterstützend anleiten (etwa für die Erste Hilfe). Lässt sich aber absehen, dass die Situation nicht lebensbedrohlich ist und keinen Rettungsdienst erfordert, sollte man auf einen Notruf verzichten und die Leitung für wirklich dringende Fälle freihalten. Alternativ steht Ihnen zum Beispiel bei gesundheitlichen Problemen der ärztliche Bereitschaftsdienst auch außerhalb regulärer Sprechzeiten unter der 116 117 zur Seite.