MITTLERER FEUERWEHRTECHNISCHER DIENST

Die Ausbildung zum Brandmeister dauert insgesamt 18 Monate. Neben der feuerwehrtechnischen Grundausbildung, in der Sie die Grundlagen der Aufgabengebiete Brandbekämpfung und Hilfeleistung erlernen, durchlaufen Sie in dieser Zeit auch die Ausbildung zum Rettungssanitäter.

Einstellungsvoraussetzung:

Mindestens Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung oder eine für die Feuerwehr dienstförderliche abgeschlossen Berufsausbildung.

Erfahrung:

der Beruf zur Einstellung kann auch eine Ermessensfrage der einzelnen Dienststellen sein, d.h.: Krankenschwester, Köchin, Rettungsassistentinnen, Verwaltungs- und kaufmännische Berufe sind auch Ausbildungen, die anerkannt werden können.

Der Einstieg erfolgt in einem 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Seine Hauptbestandteile sind:

  • Feuerwehrtechnische Grundausbildung
  • Rettungssanitäterausbildung
  • Weiterhin: eine Maschinisten-, Strahlenschutz-, GSG-und Funkausbildung sowie der Erwerb des Führerscheins der Klasse CE und des Deutschen Sport- und Rettungsschwimmabzeichens in Bronze

Unterrichtsinhalte in der Rettungssanitäterausbildung:

  • Hauptsächlich aus den Gebieten Anatomie, Physiologie, Pathaphysiologie, Medikamentenkunde und im praktischen Umgang mit den Geräten.

Ausbildungsinhalte in der feuertechnischen Grundausbildung:

  • Allgemeine Grundlagen der Chemie und Physik
  • Staats- und Verwaltungskunde
  • Fachbezogene Grundlagen: Brennen und Löschen, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Mechanik, Baukunde, Strahlenschutz Gefährliche Stoffe und Güter
  • Fahrzeug- und Gerätekunde: Löschgeräte, Pumpen, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Normung und Geräteprüfung
  • Einsatzlehre
  • Einsatzplanung und Einsatztaktik, Gefahren der Einsatzstelle, Unfallverhütung,
  • Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung
  • Vorbeugender Brandschutz

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung, die aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil besteht.

Tätigkeitsbereiche innerhalb der Feuerwehr nach bestandener Ausbildung:

  • Brandbekämpfung
  • Rettung von Personen und Tieren mit Hilfe von Rettungsgeräten wie tragbare Leitern, Fangleinen, Sprungbrettern
  • Bergung von Sachgütern
  • Beseitigung von Hindernissen nach Unfällen und Unwettern
  • Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen bzw. Unfällen und Beseitigung von allgemeinen Gefahrenzuständen
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für die Umwelt
  • Nach Sondersausbildung: Maschinist(in) von Drehleitern und Feuerlöschbooten, Taucher(in), Höhenrettung
  • Truppfrau/-mann, Truppführer/-in, Disponent/-in in der Leitstelle, Aufsichtshabende(r) bei Sicherheitswachen, Aufsicht und Ausführung handwerklicher Arbeiten, Erledigung von Verwaltungsaufgaben, Ausbilder/-in im praktischen Dienst, Sachbearbeiter/-in in den Fachabteilungen
  • Leiter/-in von Werkstätten, Lehrrettungsassistent/-in, Stellvertretende/-r Zugführer/-in

Eingangsamt im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst: Brandmeister/-in, Beförderungsmöglichkeit über Oberbrandmeister/-in bis zum/zur Hauptbrandmeister/-in.

Der Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ist für bewährte und qualifizierte Gruppenführer/-innen möglich.

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